Muß ich die Wohnsteuer und die Kurtaxe bezahlen?
Wenn Sie die Haupt- oder Zweitwohnung eines Eigentümers im Rahmen eines saisonalen Mietvertrags mieten, müssen Sie die Kurtaxe bezahlen, jedoch nicht die Wohnsteuer, unabhängig davon, ob Sie am 1. Januar anwesend sind oder nicht.
Wenn Sie eine möblierte Wohnung für einige Wochen mieten und die Kurtaxe bezahlen, müssen Sie die Wohnsteuer nicht zahlen. Diese ist vom Eigentümer zu entrichten.
Andernfalls unterliegen Sie der Wohnsteuer, wenn Sie sich am 1. Januar des laufenden Jahres in der Wohnung befinden.
Wenn die Kurtaxe fällig ist, wird Paris Attitude diese von Ihnen einziehen und an die zuständigen Behörden und Kommunen weiterleiten.
Diese ist gleichzeitig mit der Miete zu zahlen.
Der Eigentümer einer über Paris Attitude vermieteten Wohnung kann Sie niemals direkt zur Zahlung dieser Kurtaxe auffordern.