Warum ist die Erstellung eines Übergabeprotokolls ratsam?
Bei Einzug in die Wohnung wird empfohlen, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, ein Dokument, das dann dem Mietvertrag beigefügt wird. Dieses Übergabeprotokoll muss zwingend vom Mieter und vom Vermieter unterschrieben werden.
Wenn bei Einzug des Mieters keine Inspektion durchgeführt wird, aber bei der Auszugskontrolle Schäden oder Flecken vom Vermieter festgestellt werden, kann der Mieter für diese Schäden verantwortlich gemacht werden.
In Abwesenheit eines von beiden Parteien unterzeichneten Übergabeprotokolls gilt die Vermutung eines guten Zustands (Artikel 1731 des Bürgerlichen Gesetzbuchs): Der Mieter wird als im guten Zustand erhalten angesehen und muss die Wohnung am Ende der Mietzeit im gleichen Zustand zurückgeben.
Sie haben 10 Tage nach Ihrem Einzug Zeit, um etwaige Unregelmäßigkeiten über das Kontaktformular Ihres Mieterbereichs zu melden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Wohnung als in gutem Zustand übergeben betrachtet, unabhängig davon, ob das Übergabeprotokoll von Paris Attitude oder vom Vermieter erstellt wurde.