Ich habe einen Wasserschaden, was soll ich tun?

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Im Falle eines Wasserschadens ist es wichtig, zunächst den Eigentümer und dann die Agentur zu benachrichtigen. Gemäß dem IRSI-Versicherungsvertrag deckt die Versicherung des Mieters diesen Schadensfall nicht ab. Da es sich um eine möblierte Wohnung handelt, ist der Eigentümer dafür verantwortlich, die Meldung bei seiner Versicherung zu machen und die notwendigen Reparaturen durchzuführen. Darüber hinaus ist eine Unterbringung der Mieter durch die Versicherung nicht vorgesehen.