Ich möchte schließlich die Wohnung wechseln, ist das möglich?

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Wenn Sie bereits in der Wohnung sind, können Sie die Unterkunft nicht verlassen, ohne dem Vermieter der von Ihnen gemieteten Wohnung ein Kündigungsschreiben zu senden. Sie können Ihre Kündigung direkt in Ihrem Mieterbereich einreichen. Wenn die Wohnung nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, können Sie sie elektronisch von diesem Bereich aus unterzeichnen. Andernfalls werden Sie aufgefordert, sie per Einschreiben zu senden. Sie sind während der gesamten Kündigungsfrist zur Zahlung der Miete verpflichtet.

Sie müssen die angegebene Kündigungsfrist einhalten. Die Kündigungsfrist für eine möblierte Wohnung beträgt einen Monat, es sei denn, der Vermieter der Wohnung hat ausdrücklich zugestimmt.

Wenn Sie unbedingt vor Ablauf der Kündigungsfrist die Wohnung wechseln möchten, können wir Ihnen eine andere anbieten, aber der Betrag der monatlichen Miete kann Ihnen nicht erstattet werden und Sie müssen neue Maklergebühren für die neu gemietete Wohnung zahlen.