Ich muss die Wohnung früher als geplant verlassen, was soll ich tun?
Übergabe der Wohnung mit dem Vermieter: Wenn Sie die Wohnung vor Ablauf Ihres Mietvertrags verlassen möchten, können Sie Ihre Kündigung direkt in Ihrem Mieterbereich einreichen.
Die Wohnung ist Ihr Hauptwohnsitz: Sie müssen das Kündigungsschreiben unterschreiben und es uns per Einschreiben mit Rückschein (LRAR) von einer Poststelle oder als Einschreiben online über die Website von La Poste zusenden.
Alternativ können Sie Ihre Kündigung direkt elektronisch unterschreiben.
Bitte beachten Sie, dass gemäß französischem Recht eine Kündigung, die per E-Mail gesendet wird, nicht gültig ist.
Übergabe der Wohnung mit Paris Attitude: In diesem Fall wird der Kundenservice über Ihren Wunsch, die Wohnung zu verlassen, informiert, sobald Sie Ihre Kündigung in Ihrem Mieterbereich eingereicht haben. Wenn die Wohnung nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, können Sie Ihre Kündigung elektronisch unterschreiben; andernfalls muss sie per Einschreiben über die Website von La Poste gesendet werden. Dies ermöglicht die Organisation der Wohnungsübergabe, die obligatorisch bleibt, und die Aktualisierung Ihrer Fristen.
Die Kündigungsfrist für eine möblierte Wohnung beträgt einen Monat, es sei denn, der Vermieter hat ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sie sind bis zum Ende Ihrer Kündigungsfrist weiterhin zur Zahlung der Miete verpflichtet, und eine Rückerstattung ist nicht möglich.