Was sind die Mindestanforderungen an die Einrichtung einer möblierten Wohnung?
Bis zum Sommer 2015 gab es kein Gesetz, das eine Liste der unverzichtbaren Möbel für das tägliche Leben eines Mieters in einer möblierten Wohnung festlegte. Seitdem legt das Dekret vom 31. Juli 2015 (Nr. 2015-981) die Mindestliste der Möbel fest, die für den Mieter unerlässlich sind, um im Wohnraum schlafen, essen und leben zu können.
Die möblierte Wohnung muss mindestens die folgenden Möbelstücke enthalten:
ein Bettzeug, das eine Decke oder eine Bettdecke umfasst;
eine Verdunkelungsvorrichtung für die Fenster in den als Schlafzimmer genutzten Räumen;
Herdplatten;
einen Ofen oder eine Mikrowelle;
einen Kühlschrank und einen Gefrierschrank oder mindestens einen Kühlschrank mit einem Fach, das eine Temperatur von -6° oder niedriger ermöglicht;
das Geschirr, das für die Mahlzeiten benötigt wird;
Küchenutensilien;
einen Tisch und Sitzgelegenheiten;
Regale zur Aufbewahrung;
Beleuchtungseinrichtungen;
die für die Eigenschaften der Wohnung geeigneten Reinigungsmittel (Bettwäsche und Küchenutensilien müssen an die Anzahl der Bewohner angepasst sein).