Ich möchte meine Wohnung verkaufen, wie kündige ich meinem Mieter?
Der Verkauf Ihrer Immobilie ist ein gültiger Grund, um Ihrem Mieter zu kündigen. Es sind jedoch bestimmte formale und materielle Regeln zu beachten, um die Beendigung des Vertrags und die Räumung der Räume sicherzustellen.
Wenn der Mietvertrag für die möblierte Wohnung die Hauptwohnung des Mieters darstellt, verlängert sich der Mietvertrag stillschweigend bei jeder jährlichen Fälligkeit.
In diesem Fall müssen Sie Ihrem Mieter vor Ablauf des ursprünglichen oder verlängerten Vertrags kündigen, wobei eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem Jahrestag einzuhalten ist.
Die Kündigung muss per Einschreiben mit Rückschein oder durch Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher oder persönlich gegen Quittung oder Unterschrift zugestellt werden. Das Kündigungsschreiben muss an alle Unterzeichner des Mietvertrags gerichtet werden. Die Kündigung zum Verkauf gilt als Verkaufsangebot an den Mieter. Der Mieter kann Käufer der Wohnung werden und hat unter bestimmten Bedingungen ein Vorkaufsrecht.
Wenn der Mietvertrag für die möblierte Wohnung nicht die Hauptwohnung des Mieters darstellt oder es sich um einen Studentenmietvertrag handelt, endet der Mietvertrag automatisch zum im Vertrag vorgesehenen Datum, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, und wird nicht stillschweigend verlängert. Der Mieter hat kein Vorkaufsrecht auf den Verkauf.
In jedem Fall, unabhängig von der Art des mit Ihrem Mieter unterzeichneten Mietvertrags, hat dieser das Recht, die Wohnung bis zum im ursprünglichen Vertrag vorgesehenen Datum zu bewohnen. Es ist jedoch möglich, Ihre bewohnte Immobilie zu verkaufen. Der Mietvertrag wird dann unter den im ursprünglichen Vertrag vorgesehenen Bedingungen auf den Käufer übertragen.