Es gibt einen Wasserschaden, wie geht man damit um?
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Im Falle eines Wasserschadens ist es von größter Wichtigkeit, zunächst Ihre Versicherung für nicht bewohnende Eigentümer (PNO) zu kontaktieren. Gemäß der I.R.S.I.-Versicherungsvereinbarung findet der Mietvertrag in dieser Situation keine Anwendung. Ihr Versicherer wird die Eröffnung des Dossiers im Namen der anderen Versicherungen übernehmen, da es sich um eine möblierte Vermietung handelt. Auch die Reparaturen müssen von Ihnen durchgeführt werden. Darüber hinaus ist eine Unterbringung für die Mieter über die Hausratversicherung (MRH) des Mieters nicht vorgesehen.