Was deckt die Kaution ab?

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Am Ende der Mietzeit, wenn Sie nach der Wohnungsübergabe feststellen, dass der Betrag der Kaution nicht ausreicht, um Ihre Kosten zu decken, haben Sie die Möglichkeit, die Wohngebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen, falls der Schaden versehentlich durch den Mieter verursacht wurde, abgesehen von dem, was als Nachlässigkeit angesehen wird, wie mangelnde Pflege oder fehlende Reinigung.

Sie können sich jedoch auch direkt an den Mieter wenden, um die Differenz unter Vorlage der Nachweise zu verlangen.

Zur Erinnerung: Sie können von der Kaution nur die Beträge abziehen, die der Mieter Ihnen noch schuldet, das heißt die Zahlung für nicht durchgeführte Reparaturen, Schäden, die er verursacht hat, sowie eine Miete, die er nicht bezahlt hat.

Wenn der Mieter jedoch einen Vertrag hat, der ein Pauschalangebot für seinen Energieverbrauch beinhaltet, können Sie die Kosten für eine mögliche Übernutzung nicht von der Kaution abziehen. Wir erinnern Sie auch daran, dass die Betriebskosten in die Berechnung der Miete einfließen.