Welche Besteuerung für eine möblierte Vermietung?

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Sobald Sie eine Zweitwohnung vermieten, sei es nur für einige Wochen im Jahr, müssen die erhaltenen Mieten deklariert werden, um anschließend der Einkommensteuer unterworfen zu werden.

Da die saisonale Vermietung notwendigerweise möbliert ist, müssen die erhaltenen Mieten in der Kategorie der gewerblichen Einkünfte („BIC“) deklariert werden, wie bei langfristigen möblierten Vermietungen.

Denken Sie daran, von Ihren jährlichen Einnahmen die mit der Vermietung verbundenen Kosten abzuziehen, wie zum Beispiel die Verwaltungskosten.